Wir testen derzeit für die allgemeine Kulturprojektförderung und ausgewählte genrespezifische Förderprogramme die Online-Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel Antragsfristen gelten und einzuhalten sind. Für die allgemeine Kulturprojektförderung gilt regelmäßig der 30.09. eines Jahres für eine Förderung im Folgejahr. Für genrespezifische Förderprogramme können abweichende Fristen gelten. Diese entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen auf der MWFK-Homepage. Im Bereich Kirchen und Religionsgemeinschaften, Niederdeutsch sowie Sorben und Wenden gibt es keine Antragsfristen (gilt nicht für Anträge von Kirchen/Kirchengemeinden auf Denkmalhilfe).
Der Online-Antragsassistent unterstützt Sie bei der Beantragung einer Zuwendung und ermöglicht es, erforderliche Nachweise elektronisch zu übermitteln.
Sie können Ihren Antrag vollständig online stellen – mit einer kleinen Ausnahme: wir benötigen Ihre Unterschrift. Hierfür wird ein sogenannter Mantelbogen (PDF-Dokument) generiert, nachdem Sie den Online-Antrag ausgefüllt haben. Diesen Mantelbogen drucken Sie bitte aus und reichen diesen bitte unterschrieben beim MWFK ein.
Damit auch dieser Schritt entfallen kann, planen wir perspektivisch die BundID mit elektronischer Personalausweisfunktion sowie für juristische Personen das „Mein Unternehmenskonto“ anzubinden.
Sie können Ihren Antrag jederzeit lokal zwischenspeichern.
Informationen zum Datenschutz (gem. Art. 13 DSGVO) finden Sie hier.
Wir freuen uns über Feedback zum Online-Antragsassistenten unter MWFK.Referat32@MWFK.Brandenburg.de.